Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun entstand im Rahmen der kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform durch freiwilligen Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden Hochstetten, Hochstädten und Dhaun im Jahr 1969.
Bestehend aus den Ortsteilen Hochstetten, Hochstädten, Dhaun, St. Johannisberg und Karlshof ist Hochstetten-Dhaun flächen- und einwohnermäßig die zweitgrößte Ortsgemeinde in Kirn-Land.
Zahlreiche Grabhügel in dieser Großgemarkung bezeugen eine Besiedlung dieses Landschaftsraumes schon in vorgeschichtlicher Zeit.
Der Ortsname fin
det um 1100 erstmals in einer Mainzer Urkunde für das Kloster Disibodenberg Erwähnung, worin ein gewisser Grundbesitzer namens "Ludovicus de Hosteden" (Ludwig von Hochstetten) dem Kloster Güter schenkte, die er in dem Dorf Merxheim besaß.
Die Vorsilbe des Ortsnamens "Hoch" hat nichts mit der geographischen Lage beider Teilgemeinden zu tun, da Hochstetten und Hochstädten bekanntlich in der Naheniederung liegen. Der Ortsname geht vielmehr auf die Grundform "Hofstätte" zurück und bezeichnet die Stelle, wo einst ein Grundbesitzer einen Gutshof besaß.
Der Ortsteil Hochstetten auf der linken Naheseite hieß früher amtlich "Nächsthochstetten", während der heutige Ortsteil Hochstädten auf der anderen Fluss-Seite "Überhochstetten" genannt wurde. Die Jahrhunderte lang gebrauchten Zusätze "Nächst" und "Über" bezogen sich auf die Lage beider Dörfer zu Schloss Dhaun, um das nahe Dhaun gelegen "Nächsthochstetten" von dem jenseits der Nahe liegenden "Überhochstetten" zu unterscheiden.
Beide Dörfer waren Bestandteil des wild- und rheingräflichen Amtes Dhaun und bildeten das Gericht bzw. die Schultheißerei Hochstetten.
Nachdem die sog. "Dhauner Fehde" zwischen Wildgraf Johann und Erzbischof Balduin von Trier für den Wildgrafen mit einer Niederlage geendet hatte, musste der sein Dorf Hochstetten im Jahr 1342 an den Trierer Erzbischof abtreten, der seinerseits den Wildgrafen wieder damit belehnte und sich damit dessen Gefolgschaft versicherte.
Auch die Grafen von Veldenz hatten in Hochstetten gewisse Güter und Rechte, die sie an Gefolgsleute verliehen hatten.
Im Jahr 1426 hatte Vogt Johann von Simmern das halbe Dorf und Gericht zu Überhochstetten vom Dhauner Wildgrafen zu Lehen.
Das wildgräfliche Amt Dhaun bestand im Jahr 1515 aus der Burg, dem Dorf Dhaun, dem Dorf und der Vogtei Simmern unter Dhaun, den Dörfern Über- und Nächst-Hochstetten sowie den Dhaun´schen Anteilen an Kirn, Bergen, Rhaunen und Hausen.
Mit der Okkupation des linksrheinischen Gebietes durch französische Revolutionstruppen und der sich anschließenden Gebiets- und Verwaltungsneuordnung trennten sich die Wege der beiden "Hochstetten", zumindest was die amtliche Zuordnung anging.
"Nächsthochstetten" wurde Bestandteil der Mairie Kirn im Departement Rhein und Mosel während "Überhochstetten" der Mairie Merxheim zugeordnet wurde. Der Naheraum wurde französisches Staatsgebiet, seine Bewohner waren staatsrechtlich Franzosen. Zur besseren Unterscheidung der beiden gleichnamigen "Hochstetten", die nun verschiedenen Departements (=Art Regierungsbezirke) angehörten, wurde das alte "Überhochstetten" in Hochstädten gewandelt. Die evangelische Kirchengemeinde, die bis dahin nach St. Johannisberg gepfarrt war, kam nun zur Pfarrei Meckenbach.
Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft und der anschließenden Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress wurde auch das Nahegebiet wieder neu verteilt.
Der nördliche Teil der Landschaft an der mittleren Nahe wurde Bestandteil der preußischen Rheinprovinz, während das südliche Nahegebiet an den Landgrafen von Hessen-Homburg kam.
Aus der ehemaligen "Mairie de Kirn" wurde die "Bürgermeisterei Kirn", die - nach einer kurzen Zugehörigkeit zu den Kreisen Simmern und Oberstein - am 16.04.1817 in den Landkreis Kreuznach eingegliedert wurde.
Hochstetten mit dem Ortsteil St. Johannisberg sowie Dhaun, Hennweiler, Oberhausen, Hahnenbach, Heinzenberg, Kallenfels und Kirn bildeten den Gemeindeverband "Bürgermeisterei Kirn" an der westlichen Peripherie des Landkreises Kreuznach.
Nachdem im Jahr 1858 Kirn Stadtrechte und damit verbunden eine eigene Verwaltung erhielt bildeten die Landgemeinden die "Landbürgermeisterei Kirn", die vom Kirner Bürgermeister in Personalunion bis zum Jahr 1896 mitverwaltet wurde. Von diesem Datum an bildeten die Ortsgemeinden eine eigene Bürgermeisterei mit eigener Bürgermeisterei und selbständiger Verwaltung.