Die Geschichte von Weitersborn ist noch weitgehend unerforscht. Verschiedene Grabhügel in der Weitersborner Gemarkung weisen auf eine Besiedlung während der Römerzeit hin. Aus einem dieser Grabhügel stammt eine römische Steinkiste. Vermutlich führte nahe dieser Grabhügelgruppe (Distr.126-128) eine Römerstraße vorbei.
Der Ortsname taucht in Quellen des 15. Jahrhunderts als "Wyttersburen" oder "Witersburen" (1484) auf. 1515 heißt der Ort "Witersborn", 1531 "Weytherßborn", 1555 "Weitersborn". Seit Beginn des 16. Jahrhunderts ist also eine Umdeutung der Endung "-buren" (zu ahd."buri" = "Behausung") zu "-born" (=Brunnen) erfolgt.
Die herrschaftliche Zugehörigkeit im Mittelalter ist nicht eindeutig zu bestimmen.
Einer Nachricht aus dem Jahre 1542 zufolge gab es ein Dorf "Weitersborn unter dem Zoll" im Bereich der Grundherrschaft von St. Maximin vor Trier. Zweifelhaft ist die Annahme, dass es sich bei dieser Ortsbenennung um eine Wüstung (=untergegangene Siedlung) handelt. Wahrscheinlich ist damit das jetzige Dorf gemeint, zumal die Grundherrschaft dieser Trierer Reichsabtei sehr weit reichte. Ebenso wie Brauweiler und Horbach war Weitersborn wahrscheinlich eine Ausbau- und Rodungssiedlung von Simmern unter Dhaun. Die Hochgerichtsbarkeit für Weitersborn dürfte im hohen Mittelalter bei einem Sponheimer Grafen gelegen haben. Nach der Teilung der Grafschaft war dies ab Mitte des 13. Jahrhunderts vermutlich ein Angehöriger der Sponheim-Kreuznacher Linie. Im 14. Jahrhundert war Weitersborn wohl größtenteils im Besitz der sponheimischen Nebenlinie der Herren von Koppenstein.
Auch Fabricius zählt Weitersborn zum Amt Koppenstein, wo der Ort zusammen mit den Dörfern Henau, Schwarzerden, Kellenbach, Königsau, Seesbach, Martinstein und Mengerschied das Hochgericht Kellenbach gebildet hatte. Es handelt sich dabei um einen Hoheitsbezirk, in welchem die Gerichtshoheit von den Grafen Sponheim, den Herren von Schmidtburg, den Ganerben von Steinkallenfels und den Herren von Kellenbach zu jeweils gleichen Teilen (1/4) ausgeübt wurde. Weitersborn lag wie Seesbach, Martinstein und Mengerschied außerhalb der Grafschaft Sponheim. Es wohnten dort aber zwei Familien, die sponheimische Untertanen waren und den Herren von Koppenstein Dienste und Abgaben zu leisten hatten (1702).
Einige andere Ritterfamilien werden für das 14. und 15. Jahrhundert genannt, die ebenfalls in Weitersborn Besitz und Hoheitsrechte besaßen. Gegen Ende des 14. Jahrhunderts erwarb Frank von Löwenstein Anteil an der Grundherrschaft und Gerichtsbarkeit in Weitersborn und Horbach sowie einen Teil der Vogtei zu Simmern unter Dhaun. Durch Heirat gelangten auf dem Erbweg Rechte und Eigentum an Simon Boos von Waldeck, der käuflich seinen Weitersborner Besitz vergrößerte. Erbe der Boos von Waldeck wurde Melchior von Rüdesheim, der auch in Martinstein, Merxheim, Weiler, Auen, Gonrather Hof und Hochstetten Güter und hoheitliche Rechte besaß. Nach seinem Tod wurde sein Erbe unter seiner Tochter und einer Enkelin geteilt, wodurch die Ritter von der Leyen und von Lorch als Ganerbengemeinschaft Ortsherren in Weitersborn wurden.
Außer dieser Familie hatten später die Vögte von Hunolstein und die Herren von Schönborn hier Einkünfte und Rechte.
Ab ca. 1650 war der Ort Bestandteil der Herrschaft Martinstein, die der Reichsritterschaft angeschlossen war und ehemals aus einer Pfandschaft des Erzbischofs und Kurfürsten von Mainz rührte. Im 18. Jahrhundert ging diese Herrschaft an den Markgrafen von Baden über, wobei die Verwaltung des Amtes Koppenstein mit dem Amt Naumburg (Becherbach/Bärenbach) verbunden war. Zum Amt Koppenstein zählten außer Weitersborn noch Brauweiler, Gehlweiler, Henau, Kellenbach, Schlierschied, Schwarzerden und Seesbach.
Aus dem Jahre 1601 liegen für die Dörfer des "Gerichtes Kellenbach" Angaben vor, die in etwa die Ortsgröße der damaligen Dörfer erahnen lassen. Demnach gab es in Weitersborn 8 Feuerstellen, also feste Häuser, in denen Familien wohnten. Henau, Kellenbach und Seesbach wiesen die doppelte Anzahl an Häusern auf, während für Martinstein lediglich 4 und für Königsau gar nur 2 Feuerstellen angegeben sind.
In den Jahren 1784/85 wanderten aus Weitersborn bei einer damaligen Gesamtzahl von 165 Einwohnern 66 Personen aus. Das Abwanderungskontingent des Nachbarortes Seesbach war wohl noch größer.
Nach der französischen Besetzung des linksrheinischen Raumes teilten die neuen Herren das Dorf 1798 der Mairie Monzingen zu, die von den Gemeinden Monzingen, Auen, Horbach, Langenthal, Martinstein, Nußbaum, Weiler, Brauweiler, Seesbach, Schwarzerden, Simmern unter Dhaun und Weitersborn gebildet wurde.
Einer Einwohnerstatistik vom Jahre 1810 zufolge lebten in Weitersborn in 25 Häusern 27 Familien mit insgesamt 144 Bewohnern. Davon gehörten 51 der katholischen, 93 der lutherischen Konfession an. Kirchlich gehörte der Ort stets zur Pfarrei Simmern unter Dhaun. Die Katholiken waren seit der Reformation nach Seesbach eingepfarrt. Die dem heiligen Antonius geweihte Kapelle in Weitersborn wird 1468 erstmals erwähnt.
Weitersborn war bis 1970 Bestandteil der Gebietskörperschaft Amt Monzingen. Der Ort zählt zu den Landgemeinden des Kreises, die im 2. Weltkrieg prozentual am stärksten von Kriegszerstörungen betroffen waren. Um 1950 lebte noch etwa die Hälfte der Bevölkerung von der Landwirtschaft. Dazu gehörte auch eine stärkere Gruppe von Waldarbeitern, die statistisch als landwirtschaftliche Arbeitskräfte erfasst sind.
Seit der rheinland-pfälzischen Verwaltungsreform von 1969/70 gehört Weitersborn zur Verbandsgemeinde Kirn-Land.